Nutzungsbedingungen

Dieser Software-Abonnementsvertrag besteht aus diesen Nutzungsbedingungen (einschließlich Anlagen und Anhängen, „Bedingungen“) zusammen mit etwaigen Bestellformularen und der Datenverarbeitungsvereinbarung, die verfügbar ist unter https://adapty.io/data-processing-agreement/ (gemeinsam „Vereinbarung“) und wird zwischen dem Kunden („Kunde“ oder „Sie“) und Adapty Tech Inc., 2093 Philadelphia Pike #9181 Claymont, DE 19703, oder einer anderen rechtlichen Einheit, die im Bestellformular angegeben ist („Adapty“) (jeweils eine „Partei“, zusammen die „Parteien“) getroffen und regelt die Nutzung der Software durch den Kunden, die im Bestellformular aufgeführt ist.

SEINEN EINVERSTÄNDNIS ZU DIESEN BEDINGUNGEN GEBEN SIE DURCH EINE DER FOLGENDEN HANDLUNGEN: DAS KLICKEN DES ENTSPRECHENDEN KNOPFES ODER HAKENFELDES ZUM ZEITPUNKT DER REGISTRIERUNG EINES KONTOS, DURCH DAS ERSTELLEN EINES KONTOS ODER DURCH DEN ZUGRIFF ODER DIE NUTZUNG DER ADAPTY-SOFTWARE IM KOSTENLOSEN PLAN, DER VON ADAPTY ANGEBOTEN WIRD.

Wenn Sie in Namen eines Unternehmens in diese Bedingungen einwilligen, bestätigen Sie, dass Sie die Befugnis haben, diese Entität zu binden. Wenn Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen oder wenn Sie diesen Bedingungen nicht uneingeschränkt zustimmen, haben Sie kein Recht, die Software zu nutzen.

Inhaltsverzeichnis

1. Definitionen

1.1. “API” bezeichnet jede von Adapty dem Kunden im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Verfügung gestellte Anwendungsprogrammierschnittstelle.
1.2. “Autorisierte Benutzer” bedeutet den Kunden und deren jeweilige Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Berater, die sich mit ihren Kontakt-E-Mails, die für die Kommunikation mit den Adapty-Diensten verwendet werden, auf adapty.io registriert haben.
1.3. “Kundeninhalt” bezeichnet alle Daten, Anwendungen, Dateien, Informationen oder Materialien, die vom Kunden oder in dessen Namen in die Software eingegeben werden.
1.4. “Geistige Eigentumsrechte” umfasst alle Patente, Erfindungsrechte, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Geschäfts- und Domainnamen, Rechte an Handelskleidung, Rechte am guten Ruf oder das Recht, wegen Wettbewerbsverzerrung zu klagen, unlauteren Wettbewerb, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topograferechte, moralische Rechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, jeweils ob registriert oder nicht registriert, einschließlich aller Anträge auf und Erneuerungen oder Verlängerungen solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
1.5. “Bestellformular” bezeichnet das: (i) unterzeichnete Bestellformular zwischen den Parteien oder (ii) das entsprechende Online-Registrierungsformular oder die Click-Through-Vereinbarung, die auf diese Bedingungen verweist.
1.6. “Software” bezeichnet die in dem von Adapty bereitgestellten Bestellformular angegebenen Softwareanwendungen, einschließlich Aktualisierungen und aller damit verbundenen Inhalte, APIs, Software-Entwicklungskits, Dokumentationen und Software-Tools, die von Adapty bereitgestellt werden.

2. Lizenzgewährung & Einschränkungen

2.1. Adapty gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht abtretbares Recht, auf die Software gemäß dem Vertrag zuzugreifen und sie zu nutzen, ausschließlich für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden. Dem Kunden wird kein Quellcode zur Verfügung gestellt und er hat kein Recht auf jeglichen Software-Code, und Adapty behält sich das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die Software für geplante oder dringende Wartungsarbeiten auszusetzen. Der Kunde ist verantwortlich für die Nutzung der Software durch autorisierte Benutzer gemäß dem Vertrag.
2.2. Der Kunde darf nicht und darf seinen autorisierten Benutzern nicht erlauben, (a) Dritten (außer autorisierten Benutzern) den Zugang zur Software zu gewähren oder Dritten (außer autorisierten Benutzern) die Nutzung oder den Nutzen der Software zu gestatten, (b) die Software zu kopieren, zu modifizieren oder zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, irgendeinen Quellcode oder zugrunde liegende technische Informationen zu entdecken, (c) die Software unter Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Embargos oder restriktive Maßnahmen zu verwenden; (d) irgendwelche Viren, Spam oder doppelte Nachrichten zuzugreifen, zu speichern oder zu übertragen oder jegliches Material, das illegal oder schädlich ist, (e) die Software zu verwenden: (i) um zu versuchen, unbefugten Zugang zu oder Störungen eines Dienstes, Geräts, Datensatzes, Kontos oder Netzwerks zu erlangen, (ii) um Inhalte zu senden oder zu speichern, die illegal, beleidigend oder obszön sind, oder (iii) um Inhalte auf eine Weise zu senden, zu speichern oder zu verwenden, die die geistigen Eigentumsrechte verletzt.
2.3. Der Kunde ist verantwortlich für (i) alle Aktivitäten, die unter den Konten des Kunden stattfinden; (ii) die Kundendaten und hält Adapty und seine Tochtergesellschaften schadlos und entschädigt sie für alle Ansprüche, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben, die aus oder im Zusammenhang mit den Kundendaten entstehen.
2.4. Adapty behält sich alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte) an der Adapty-Software und allen Verbesserungen, Erweiterungen oder Modifikationen sowie allem, was im Rahmen dieses Vertrags entwickelt und geliefert wird, vor.
2.5. Die unter diesem Vertrag gewährten Rechte gelten nur für die Kundeneinheit, die das entsprechende Bestellformular unterzeichnet. Der Kunde darf seine Rechte aus einem Bestellformular nicht auf seine Tochtergesellschaften ausdehnen, es sei denn, es wurde im Bestellformular anders vereinbart.
2.6. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit Adapty Vorschläge oder Kommentare zu Verbesserungen oder Neuerungen, neuen Funktionen oder Funktionen oder anderem Feedback („Feedback“) zur Software geben. Adapty hat das vollständige Ermessen zu entscheiden, ob die Entwicklung von angeforderten Verbesserungen, neuen Funktionen oder Funktionen fortgesetzt wird. Adapty hat das volle, uneingeschränkte Recht, ohne Verpflichtung zur Entschädigung oder Erstattung an den Kunden, jegliches solches Feedback in Verbindung mit seinen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden, zu integrieren und anderweitig vollständig auszuschöpfen.
2.7. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hat Adapty das Recht, Daten und andere Informationen zu sammeln und zu analysieren, die sich auf die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Software und verwandter Systeme und Technologien beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zu den Kundendaten und daraus abgeleiteten Daten), und Adapty ist während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung frei, (i) solche Informationen und Daten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software sowie für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit der Software zu verwenden, und (ii) solche Daten ausschließlich in aggregierter oder anderer anonymisierter Form offen zu legen.
2.8. Der Kunde ist verantwortlich für den Erwerb und die Wartung aller Geräte und ergänzender Dienstleistungen, die erforderlich sind, um sich mit der Software zu verbinden, darauf zuzugreifen oder sie anderweitig zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webserver und dergleichen (gemeinsam „Ausrüstung“).

3. Gebühren und Zahlung

3.1. Gebühren werden gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste unter https://adapty.io/pricing zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder wie im separaten Bestellformular angegeben in Rechnung gestellt, wenn zwischen den Parteien unterzeichnet. Falls die Nutzung der Software durch den Kunden die Nutzungsgrenzen überschreitet oder ansonsten die Zahlung zusätzlicher Gebühren gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste oder einem separaten Bestellformular erforderlich macht, wird der Kunde für diese Nutzung in Rechnung gestellt und der Kunde stimmt zu, die zusätzlichen Gebühren in der hier bereitgestellten Weise zu zahlen.
3.2. Alle Zahlungsobligationen sind nicht kündbar und alle gezahlten Beträge sind nicht erstattbar.
3.3. Alle Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt (sofern im separaten Bestellformular nicht anders vereinbart), beginnend mit 1) dem Datum der ersten Zahlung oder 2) dem im separaten Bestellformular angegebenen Startdatum der Anfangslaufzeit, je nachdem, was früher ist („Fälligkeitstermin“). Alle Zahlungen sind in der im Bestellformular angegebenen Währung in voller Höhe und in klaren Mitteln ohne Aufrechnung, Gegenforderungen, Abzüge oder Einbehalt zu leisten (außer für Abzüge oder Einbehalte, die gesetzlich erforderlich sind) innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach dem Fälligkeitstermin. Der Kunde muss Adapty vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
3.4. Wenn die Zahlung unter Klausel 3.3. oben nicht erfolgt ist, so bleibt es Adapty vorbehalten, ohne andere Rechte oder Rechtsmittel, die Adapty zur Verfügung stehen, ein Verzugsgebühr von 1,5 % des Rechnungsbetrags pro Tag („Verzugsgebühr“) zu erheben und/oder sofort den Zugang des Kunden zur Software und zur API zu sperren. Vor der Erhebung der Verzugsgebühr kann Adapty, es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu, den Kunden bezüglich der Zahlungsversäumnis zu kontaktieren und den Erhalt der entsprechenden Rechnung zu überprüfen.
3.5. Alle unter dem Vertrag zu zahlenden Beträge sind ohne Mehrwertsteuer (VAT) oder andere direkte, transaktionale oder lokale Verkaufssteuern, für die der Kunde verantwortlich ist.
3.6. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass Adapty ihn falsch in Rechnung gestellt hat, muss der Kunde Adapty spätestens fünf (5) Tage nach Erhalt der Rechnung kontaktieren, um eine Anpassung zu erhalten. Anfragen sollten an die in dem entsprechenden Bestellformular oder auf der Website angegebene Kontakt-E-Mail von Adapty gerichtet werden.
3.7. Adapty behält sich das Recht vor, die Gebühren oder anfallenden Kosten zu ändern und neue Gebühren und Kosten mit vorheriger Benachrichtigung an den bestehenden Kunden einzuführen. Aktualisierte Gebühren gelten für den bestehenden Kunden nach der Erneuerung der aktuellen Laufzeit.

4. Konto

4.1. Um die Software zu nutzen, muss der Kunde ein Konto registrieren. Um ein Konto zu erstellen, muss der Kunde bestimmte Informationen bereitstellen und einen Benutzernamen sowie ein Passwort festlegen. Der Kunde stimmt zu, während des Registrierungsprozesses genaue, aktuelle und vollständige Informationen anzugeben und diese Informationen zu aktualisieren, um sie genau, aktuell und vollständig zu halten. Adapty behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden auszusetzen oder zu kündigen, falls Informationen, die im Registrierungsprozess oder danach bereitgestellt werden, ungenau, nicht aktuell oder unvollständig sind. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit des Geräts, seines Kontos und der Passwörter. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sein Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten oder Handlungen unter seinem Konto zu übernehmen, unabhängig davon, ob der Kunde solche Aktivitäten oder Handlungen autorisiert hat oder nicht. Der Kunde wird Adapty unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Kontos informieren.

5. Begrenzte Garantie und Haftungsausschlüsse

5.1. DER KUNDE ERKANNNT AN, DASS ADAPTY KEINE AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN, WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH, AN DEN KUNDEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE ERGEBNISSE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ABGEBEN HAT UND DASS DIE SOFTWARE DEM KUNDEN ‘WIE BESEHEN’ OHNE GARANTIE IRGENDEINER ART BEREITGESTELLT WIRD. ADAPTY SCHLIESST JEDWEDE ANDERE GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIEßLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ADAPTY GARANTIERTE NICHT: (a) DASS DIE SOFTWARE UNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD; (b) DASS DIE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN WIRD; (c) DASS IRGENDEINE INFORMATION, DIE DURCH DIE SOFTWARE BEREITGESTELLT WIRD, GENAU ODER VOLLSTÄNDIG IST; (d) DASS DIE SOFTWARE STETS VERFÜGBAR, AKTUALISIERT ODER VON ADAPTY AUFRECHTGEHALTEN WIRD.
5.2. Adapty ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetzwerke und -einrichtungen resultieren, die nicht im Eigentum von Adapty stehen oder nicht direkt kontrolliert werden. Der Kunde erkennt an, dass die Software Problemen ausgesetzt sein kann, die in der Nutzung solcher Kommunikationsanlagen inherent sind.
5.3. Im Falle eines Verlusts oder Schadens an den Kundeninhalten ist das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden, dass Adapty angemessene kommerzielle Anstrengungen unternimmt, um die verlorenen oder beschädigten Kundeninhalte aus dem letzten Backup wiederherzustellen.

6. Entschädigung

6.1. Vorbehaltlich von Klausel 6.2. erklärt sich Adapty, auf eigene Kosten, bereit, den Kunden gegen jede Klage eines Dritten zu verteidigen, die behauptet, dass die Software ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten direkt verletzt (eine „Verletzungsanspruch“), und den Kunden von den resultierenden direkten Kosten und Schäden freizustellen, die von einem zuständigen Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs endgültig gegen den Kunden und zu Lasten eines solchen Dritten zugesprochen wurden; vorausgesetzt, dass: (a) der Kunde Adapty unverzüglich schriftlich über den Verletzungsanspruch informiert; (b) Adapty die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen hat; (c) der Kunde Adapty die Informationen, Unterstützung und Befugnis zur Verfügung stellt, um Adapty die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 6 zu ermöglichen; und (d) der Kunde keine Haftungsanerkennung abgibt und die Fähigkeit von Adapty zur Verteidigung des Anspruchs nicht beeinträchtigt. Der Kunde darf einen Verletzungsanspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Adapty beilegen oder kompromittieren.
6.2. Adapty übernimmt keine Haftung oder Verpflichtungen für einen Verletzungsanspruch gemäß diesem Abschnitt 6, wenn dieser aus folgenden Gründen resultiert: (a) Modifikationen an der Software, die von einer anderen Partei als Adapty vorgenommen wurden; (b) die Kombination, den Betrieb oder die Nutzung der Software mit Nicht-Adapty-Produkten; (c) die Nutzung der Software durch den Kunden; oder (d) die Nutzung von Drittsoftware, Technologie oder abgeleiteten works, die nicht von Adapty in die Software eingebettet wurden. Dieser Abschnitt 6 legt die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Adapty in Bezug auf Ansprüche, die der Entschädigung unter diesem Abschnitt unterliegen, fest, einschließlich Ansprüche wegen Verletzung oder Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Software.
6.3. Der Kunde erklärt sich bereit, Adapty auf Kosten des Kunden zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegen alle Drittansprüche, Klagen, Verfahren und Klagen, die gegen Adapty oder einen ihrer Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen erhoben werden, sowie alle damit verbundenen Verbindlichkeiten, Schäden, Vergleiche, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten, angemessene Anwaltsgebühren und andere Prozesskosten), die von Adapty oder einem ihrer Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen entstehen und die sich ergeben aus oder in Verbindung stehen mit (i) dem Verstoß des Kunden gegen die Lizenznutzungseinschränkungen gemäß Klausel 2.2.; (ii) dem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen über Sanktionen und Exportkontrollen gemäß Klausel 12.11; (iii) der Nutzung der Software durch den Kunden unter Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen; oder (iv) Kundeninhalte.

7. Haftungsbeschränkung und Schäden

7.1. VORBEHALTLICH DER KLAUSELN 7.2, 7.3 UND 7.4 HAFTET JEDER PARTEI INSGESAMT UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE, OB IM VERTRAG, DELIKT (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, FAHRLÄSSIGKEIT), VERLETZUNG EINER GESETZLICHEN PFLICHT, STRIKTE HAFTUNG ODER ANDERE THEORIE, BEZÜGLICH ALLESTHEMAS, DAS MIT DEM VERTRAG IN ZUSAMMENHANG STEHT ODER DARAUF BERICHTET WIRD, NICHT HÖHER ALS DER GESAMTBETRAG, DER ADAPTY (UNABHÄNGIG DAVON, OB ABGERECHNET ODER NICHT) UNTER DEM VERTRAG IM JAHR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS EINEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, ZAHLBAR IST. DIE EXISTENZ VON MEHR ALS EINEM ANSPRUCH VERGRÖßERT DISE BEGRENZUNG NICHT.
7.2. VORBEHALTLICH DER Abschnitte 7.3 UND 7.4 HAFTET KEINE PARTEI FÜR IRGENDEINE: (A) SPEZIELLE, INDIREKTE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN; (B) VERLUST VON EINNAHMEN; (C) VERLUST VON GEWINNEN; (D) VERLUST ODER UNGENAUIGKEIT VON DATEN.
7.3. DIE BEGRENZUNGEN UND AUSNAHMEN, DIE IN DIESEM ABSCHNITT 7 ENTHALTEN SIND, FINDEN NICHT ANWENDUNG AUF VERLETZUNGEN DER LIZENZBESCHRÄNKUNGEN, DIE IN ABSCHNITT 2 FESTGELEGT SIND, ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN IN ABSCHNITT 6, VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN IN ABSCHNITT 8 UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN.
7.4. NICHTS IM VERTRAG BEGRENZT ODER SCHLIESST DIE HAFTUNG EINER PARTEI AUS, DIE NICHT DURCH DAS GESETZ AUSGESCHLOSSEN ODER BEGRENZT WERDEN KANN.
7.5. WENN EIN ANSPRUCH AUS EINER HAFTUNG ENTSTEHT, DIE ZUKÜNFTIG, BEDINGT ODER NICHT QUANTIFIZIERBAR IST, IST KEINE PARTEI VERPFLICHTET, EINE ZAHLUNG FÜR DIESEN ANSPRUCH ZU LEISTEN, BIS DIESE HAFTUNG EINE TATSÄCHLICHE HAFTUNG WIRD ODER QUANTIFIZIERBAR IST. KEINE PARTEI HAT ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG ODER WIEDERGUTMACHUNG MEHR ALS EINMAL FÜR EINEN BESTIMMTEN VERLUST ODER SCHADEN, DER IN BEZUG AUF DEN GLEICHEN ANSPRUCH ERLITTEN WURDE.

8. Vertraulichkeit und Eigentumsinformationen

8.1. Eine Partei (die “empfangende Partei”) kann vertrauliche Informationen der anderen Partei (die “offenlegende Partei”) erhalten, und die empfangende Partei muss alle solchen vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und sie mit dem gleichen Maß an Sorgfalt und Diskretion schützen, das die empfangende Partei in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, was in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt und Diskretion sein darf.
8.2. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen nicht für eigene Zwecke verwenden, außer wie im Vertrag vorgesehen, noch darf sie vertrauliche Informationen an Personen offenlegen, die keine autorisierten Benutzer dieser Partei sind, oder an Adapty’s Unterauftragnehmer, die ein Bedürfnis haben, diese vertraulichen Informationen zu kennen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei weiterhin für die Vertraulichkeit der Informationen verantwortlich bleibt.
8.3. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen an eine Regierungsbehörde offenlegen, wenn diese Offenlegung: (a) gesetzlich vorgeschrieben ist oder (b) erforderlich ist, um ihre Rechte auszuüben oder ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen.
8.4. Im Vertrag bedeutet “vertrauliche Informationen” geschäftliche Informationen vertraulichen oder proprietären Charakters (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen von kommerziellem Wert), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Preisgestaltung, Software, Quellcode und zugrunde liegende technische oder geschäftliche Informationen, die sich auf die offenlegende Partei beziehen und die der empfangenden Partei von oder im Namen der offenlegenden Partei gemäß dem Vertrag offengelegt oder bereitgestellt werden; vorausgesetzt jedoch, dass vertrauliche Informationen keine Informationen umfassen, die (i) Teil des öffentlichen Bereichs werden, ohne dass die empfangende Partei eine Handlung oder Unterlassung vornimmt; (ii) sich im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei vor der Offenlegung befanden und nicht direkt oder indirekt von der offenlegenden Partei erlangt wurden; (iii) rechtmäßig ohne Offenlegungsbeschränkung an die empfangende Partei offenbart werden; (iv) in die Software eingegeben werden oder (v) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt werden.
8.5. Diese Bestimmung gilt während der Laufzeit dieses Vertrags und für drei (3) Jahre nach der Beendigung oder dem Ablauf des Vertrags.

9. Inkrafttreten und Laufzeit

9.1. Der Vertrag wird am Tag des Kunden in Kraft treten, an dem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet, das auf den Vertrag verweist (das „Datum des Inkrafttretens“) und läuft für einen Zeitraum von einem (1) Monat oder einem anderen im separaten Bestellformular angegebenen Zeitraum („Anfangszeitraum“). Jedes Bestellformular wird automatisch für denselben Zeitraum verlängert (jedes, ein „Verlängerungszeitraum“, zusammen mit dem Anfangszeitraum, der „Laufzeit“) zu den dann aktuellen Bedingungen von Adapty, es sei denn, eine der Parteien gibt mindestens dreißig (30) Tage vor Ende des Anfangszeitraums oder des aktuellen Verlängerungszeitraums eine Mitteilung (per E-Mail genügt) über ihre Absicht ab, nicht zu verlängern. Die Anzahl der Verlängerungen ist unbegrenzt.

10. Kündigung und Aussetzung

10.1. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zustehen, kann jede Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verpflichtung aus der Vereinbarung verletzt hat, die nicht innerhalb von drei (3) Geschäftstagen nach dem Datum dieser schriftlichen Mitteilung, die die Behebung dieser Verletzung verlangt, geheilt wurde (sofern heilbar), oder wenn eine der Parteien (a) die Einstellung ihres gesamten Geschäfts ankündigt oder zahlungsunfähig wird; (b) beschließt, ihr Geschäft aufzulösen und abzuwickeln; (c) eine allgemeine Abtretung im Interesse der Gläubiger vornimmt; oder (d) einen Antrag auf Ernennung eines Bestellers, Verwalters oder Treuhänders stellt (oder eine dritte Partei für sich selbst zur Ernennung veranlasst) zur Inbesitznahme von allen oder im Wesentlichen allen Vermögenswerten dieser Partei.
10.2. Adapty kann den Zugang des Kunden zur Software jederzeit und aus beliebigem Grund ohne vorherige Ankündigung oder Haftung kündigen oder aussetzen, einschließlich wenn (a) das Konto des Kunden überfällig ist, oder (b) die Nutzung der Software durch den Kunden Abschnitt 2 verletzt oder die Leistung der Software schädigt, unangemessen belastet oder beeinträchtigt, unbeschadet anderer Abhilfen von Adapty in Bezug auf die entsprechende Verletzung.
10.3. Bei Beendigung der Vereinbarung enden die Rechte, die gemäß Abschnitt 2 eingeräumt wurden, und der Kunde hat umgehend alle vertraulichen Informationen von Adapty zu vernichten, und Adapty wird den Zugang zur Software entfernen.
10.4. Wenn diese Vereinbarung vom Kunden ohne Verschulden von Adapty oder aufgrund eines wesentlichen Verstoßes des Kunden gekündigt wird, dann hat der Kunde alle ausstehenden Gebühren, die bis zum Ende der Laufzeit jedes ausstehenden Bestellformulars zahlbar sind, vollständig zu zahlen oder wenn der Kunde bereits Gebühren im Voraus bezahlt hat, dann sind diese Gebühren nicht erstattungsfähig. Wenn diese Vereinbarung von Adapty ohne Verschulden des Kunden oder aufgrund eines wesentlichen Verstoßes von Adapty gekündigt wird, dann hat Adapty dem Kunden auf einer anteiligen Basis alle im Voraus gezahlten Gebühren zurückzuerstatten.
10.5. Die Beendigung oder das Ablauf der Vereinbarung hat keinen Einfluss auf Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Datum der Beendigung oder des Ablaufs entstanden sind, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen die Vereinbarung, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Ablaufs bestanden hat. Adapty haftet nicht für irgendwelche Ansprüche, und ein solcher Anspruch ist vollständig ausgeschlossen und durchsetzbar, es sei denn, eine Mitteilung über einen solchen Anspruch wurde Adapty bis spätestens zum ersten Jahrestag der Beendigung der Vereinbarung zugestellt, wobei die Haftung des Unternehmens, gegen das ein solcher Anspruch in der Mitteilung geltend gemacht wurde, unbedingt bestimmt und erlischt (sofern ein solcher Anspruch nicht zuvor erfüllt, beigelegt oder zurückgezogen wurde), wenn rechtliche Schritte in Bezug auf den Anspruch nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung einer solchen Mitteilung ordnungsgemäß eingeleitet und dem Unternehmen gültig zugestellt wurden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

11.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Delaware, ohne Rücksicht auf seine Konfliktregelungen.
11.2. Jede Kontroversen oder Anspruch, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung entstehen, unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit, die vom Internationalen Zentrum für Streitbeilegung gemäß seinen Internationalen Schiedsregeln verwaltet wird. Die Internationalen Eilverfahren des Internationalen Zentrums für Streitbeilegung sind unabhängig von der Streitsumme anwendbar. Der Schiedsstandort ist Dover, Delaware, USA. Die Parteien stimmen jedoch zu, dass, falls eine mündliche Anhörung erforderlich ist, diese über Video-, Audio- oder andere elektronische Mittel durchgeführt wird. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Sofern nicht gesetzlich erforderlich, dürfen weder eine Partei noch deren Vertreter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen.

12. Allgemeines

12.1. Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung und der Software dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vorschläge, Mitteilungen und Verständnisse, mündlich oder schriftlich, die sich auf diesen Gegenstand beziehen. Soweit ein Konflikt oder eine Inkonsistenz zwischen den Bedingungen und einem von beiden Parteien unterzeichneten Bestellformular besteht, hat das Bestellformular Vorrang, soweit ein solcher Konflikt oder eine solche Inkonsistenz besteht.
12.2. Änderungen. Adapty kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Das Datum, an dem die Vereinbarung zuletzt geändert wurde, wird am Ende dieser Bedingungen aktualisiert. Adapty wird dem Kunden eine angemessene Vorankündigung geben, bevor wesentliche Änderungen oder Modifikationen in Kraft treten, sei es durch E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder auf andere, angemessen gestaltete Weise, um dem Kunden Mitteilung zu machen. Wenn der Kunde die Software nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten Bedingungen verwendet, stellt dieser Zugang und diese Nutzung die Akzeptanz der überarbeiteten Bedingungen des Kunden dar, beginnend mit dem nächsten Erneuerungszeitraum oder, wenn der Kunde eine neue Bestellung mit Adapty abschließt, ab dem Datum der Ausführung einer solchen Bestellung.
12.3. Nutzung des Logos des Kunden im Marketing. Durch die Nutzung der Software gibt der Kunde Adapty das Recht, den Namen und das Logo des Unternehmens des Kunden, einschließlich der als Marke eingetragenen, in allen Marketingmaterialien von Adapty und auf der Website zu verwenden, und stimmt zu, an einer Fallstudie teilzunehmen, die möglicherweise auf der Website von Adapty und/oder in Marketingmaterialien veröffentlicht wird.
12.4. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Bestimmung der Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und wird nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung angesehen.
12.5. Rechte Dritter. Die Vereinbarung gewährt keinem Recht oder Vorteil für Personen, die nicht Partei dieser Vereinbarung sind, und niemand anderes als eine Partei der Vereinbarung, deren Nachfolger und zulässige Abtretungsempfänger hat das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung durchzusetzen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vorgesehen.
12.6. Abtretung. Der Kunde darf die Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Adapty nicht abtreten. Adapty kann ihre Rechte aus der Vereinbarung frei abtreten. Diese Bedingungen sind verbindlich und kommen den Parteien und deren jeweiligen Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute.
12.7. Salvatorische Klausel. Jede Bestimmung der Vereinbarung gilt als voneinander trennbar, so dass, wenn eine Bestimmung oder Klausel mit einem bestehenden oder zukünftigen Gesetz oder einer Vorschrift in Konflikt steht oder von einem Gericht für illegal, unverbindlich oder ungültig gehalten wird, die anderen Bestimmungen der Vereinbarung nur im unbedingt notwendigen Umfang eingeschränkt oder geändert werden, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen, sodass die Vereinbarung ansonsten in Kraft bleibt.
12.8. Mitteilung. Jede Partei wird alle Mitteilungen, Genehmigungen oder anderen Kommunikation, die gemäß der Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, einschließlich derjenigen bezüglich Änderungen der Vereinbarung, per E-Mail (in jedem Fall an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse) zustellen. Für Mitteilungen, die per E-Mail erfolgen, wird das Datum des Eingangs als das Datum angesehen, an dem diese Mitteilung übermittelt wurde. Adapty kann auch alle Mitteilungen durch Veröffentlichung auf der Website oder im Kundenkonto zustellen.
12.9. Höhere Gewalt. Eine Verzögerung einer der Parteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen stellt keinen Verstoß gegen die Vereinbarung dar, wenn sie durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegt. Die betroffene Partei wird die andere Partei über ein solches Ereignis informieren und die Erfüllung so schnell wie möglich wieder aufnehmen.
12.10. Unabhängige Auftragnehmer. Nichts in der Vereinbarung soll eine Joint-Venture-, Partnerschafts-, Agentur- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien schaffen.
12.11. Sanktionen und Exportkontrollen. Der Kunde darf die Software nicht zugreifen, verwenden, importieren oder exportieren: (i) in oder in Bezug auf ein Land oder Gebiet, das Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen der US-Regierung ist (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, die Krimregion der Ukraine und die Donezker Volksrepublik oder die Luhansk Volksrepublik); (ii) zum Nutzen oder im Auftrag einer Person, die in einer sanktionsbezogenen Liste benannter Personen aufgeführt ist, die vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder dem US-Außenministerium geführt wird (einschließlich OFACs Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und blockierten Personen), oder einer Person, die zu 50 Prozent oder mehr im Eigentum solcher Personen steht; oder (iii) anderweitig in Verletzung einer US-Sanktion, eines Embargos, eines Verbots oder einer Einschränkung.

Letzte Aktualisierung: März 15, 2023.
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